§2 Verbandszweck
Zwecke des Verbandes sind:
- die Fanfarenzüge in der Pflege der historischen altdeutschen Naturtonmusik zu beraten und zu fördern,
- die Interessen der Fanfarenzüge wahrzunehmen und Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch
Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen